Anwartschaftsversicherung

Sichern Sie sich die Option auf lebenslangen Schutz für den Tarif Expat Infinity ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wie funktioniert die Anwartschaft?

Die Anwartschaft stellt Ihre Auslandskrankenversicherung auf Wartefunktion, bis sie in eine aktive Versicherung umgewandelt werden soll. Sie sichern sich damit die wertvolle Option, zu einem späteren Zeitpunkt lückenlosen Schutz über den EXPAT INFINITY zu genießen. In der Wartephase bleibt Ihr anfangs geprüfter Gesundheitsstatus fest eingefroren und wird bei der späteren Aktivierung nicht erneut abgefragt. Während der reinen Anwartschaftszeit besteht kein Anspruch auf medizinische Leistungen.

Wichtige Voraussetzungen & Beschränkungen

  • Höchstalter bei Versicherungseintritt: Maximal 75 Jahre.
  • Aktiver Vorversicherungsnachweis: Für die gesamte Dauer der Anwartschaft muss zwingend eine aktive, lückenlose Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) bestehen, die mindestens ambulante und stationäre Leistungen abdeckt.
  • Sperrfrist: Lag bereits eine Anwartschaft auf diesen Tarif vor, muss die Beendigung mindestens 12 Monate zurückliegen.
  • Geltungsbereich: Während der laufenden Wartephase können Sie sich weltweit aufhalten.

Monatliche Anwartschaftsbeiträge

Der Beitrag richtet sich ausschließlich nach dem Alter der versicherten Person. Vereinbarte Risikozuschläge aus der Gesundheitsprüfung werden auch während der Anwartschaft fällig.

Alter Monatlicher Beitrag
0 - 1024 €
11 - 2024 €
21 - 2526 €
26 - 3030 €
31 - 3535 €
36 - 4039 €
41 - 4544 €
46 - 5048 €
51 - 5554 €
56 - 6063 €
61 - 6573 €
66 - 7086 €
71 - 75104 €
76 - 80130 €
81 - 85160 €
> 85206 €

Vertragliche Rahmenbedingungen

  • Beginn: Immer zum 1. eines Monats nach Vertragsschluss und erfolgter Beitragszahlung.
  • Aufleben lassen: Die Aktivierung des vollen Schutzes muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Aktivierungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Es muss ein nahtloser Übergang zum Beendigungszeitpunkt der Vorversicherung vorliegen.
  • Kündigung: Die Option kann jederzeit ohne Aktivierung gekündigt werden. Der Vertrag endet mit Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.

Häufige Fragen zur Anwartschaftsversicherung (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaft friert den aktuellen Gesundheitszustand ein. Bei der Rückkehr findet keine neue Gesundheitsprüfung statt. Die große Anwartschaft friert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter ein und bildet weiterhin Altersrückstellungen, wodurch der Beitrag nach der Rückkehr deutlich stabiler bleibt.

Kann ich auch eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf Anwartschaft stellen?

Ja, auch bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es eine Anwartschaft. Diese ist besonders wichtig für Auswanderer, die in ein Nicht-EU-Land (wie Thailand) ziehen, um bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland das Recht auf die freiwillige Weiterversicherung oder den Zugang zur günstigen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht zu verlieren.

Lohnt sich eine Anwartschaft, wenn ich viele Jahre im Ausland bleibe?

Absolut. Da niemand weiß, welche gesundheitlichen Einschnitte in den Jahren im Ausland eintreffen, schützt die Anwartschaft vor den finanziellen Folgen im Alter. Ohne Anwartschaft können neu aufgetretene Vorerkrankungen bei einer Rückkehr zu massiven Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer kompletten Ablehnung im privaten System führen.

Wann muss die Anwartschaft nach der Rückkehr aktiviert werden?

Die Reaktivierung des vollumfänglichen deutschen Versicherungsschutzes muss der Versicherung in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der offiziellen Rückkehr nach Deutschland und dem damit verbundenen Ende der Auslandskrankenversicherung gemeldet werden.